Neuer Modulbausatz für Kirchliche Jugendarbeit

Montag, 25. Mai. 2020

Die Ausbildung für kirchliche Jugendarbeitende wird auf Wunsch der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (DOK) theologisch breiter unterfüttert. Für spirituelle Begleitung, Firmbegleitung und Liturgiegestaltung verfügen sie zukünftig über das gleiche Grundwissen wie Katechetinnen und Katecheten. Dadurch wird auch der Übergang zum Modulbausatz Katechese leichter. Für diese Anliegen bedurfte der Modulbausatz Kirchliche Jugendarbeit einer Revision. Die Qualitätssicherungskommission (QSK) hat den Beschluss der DOK nun umgesetzt.

Auf Antrag des Bildungsrates der katholischen Kirche in der Deutschschweiz hat die DOK an ihrer vergangenen Sitzung vom 19. Mai 2020 einen langen Prozess zum Abschluss gebracht. Mit dem Inkrafttreten der neuen Wegleitung zur Prüfungsordnung am 1. Juli 2020 ändern sich die Module, die für die Abschlussprüfung vorausgesetzt werden. Grosszügige Übergangsbestimmungen erlauben allen Auszubildenden einen gangbaren Weg zur Abschlussprüfung.

Mehr Zeit für die Theologie

Die Module 3 und 4 vermitteln in zusammen 360 Lernstunden die Basics zur Bibel bzw. zu anderen theologischen Themen. Bislang konnten Jugendarbeitende zwischen beiden Modulen eines wählen. In Zukunft sind beide Pflicht. Da dieser Lernaufwand den Zeitrahmen des bisherigen Bausatzes gesprengt hätte, hat die QSK zusammen mit dem Modulanbieter nach einer sinnvollen Lösung gesucht. Hilfreich war dabei, dass der ausbildungsverbundjugendarbeitTBI eigene Revisionswünsche hatte: Schon vor einem Jahr hatte die DOK grünes Licht gegeben, bei der Bausatzrevision das Wahlpflichtmodul 32 (Gemeindeaufbau) zu streichen, das kaum nachgefragt war und dessen Lernziele sich teilweise in anderen Modulen ebenso gut verfolgen liessen. Entscheidende Kompetenzen konnten so erhalten werden. Desgleichen hatte es die DOK überzeugt, dass angehende Jugendarbeitende nur noch eingeschränkt Nachholbedarf in puncto Öffentlichkeitsarbeit haben. Deshalb sollte auch das ehemalige Pflichtmodul 34 wegfallen dürfen.

Berufsfeldanalyse lieferte keine alternative Spezialisierung

Die letzten Revisionsarbeiten sollten nun nicht ein blindes Streichkonzert werden. Die QSK führte deshalb eine Berufsfeldanalyse mit den Ausbildungsleitungen und mit Berufstätigen durch. Ein grundsätzlicher Veränderungsbedarf konnte nicht festgestellt werden. Es bestätigte sich zwar, dass Kompetenzen für die Firmbegleitung nur regional oder sogar lokal gefordert werden. Eine alternative Spezialisierung zeigte sich aber nicht.

Mit Einverständnis des ausbildungsverbundjugendarbeitTBI hat die QSK deshalb dem Bildungsrat empfohlen, bei der DOK eine Auflösung des Wahlpflichtbereichs zu beantragen. Das einzig verbliebene Wahlpflichtmodul 20 (Firmung) wird fortan als Weiterbildungsmodul zur Wahl stehen. Zukünftig qualifizieren also 12 Pflichtmodule mit insgesamt 1260 Lernstunden für den Fachausweis. Das sind 40 Lernstunden mehr als bisher. Mit dieser Revision bleiben die animatorischen Fachkompetenzen der Jugendarbeitenden vollständig erhalten.

Übergangsphase für Abschlussprüfungen

Die Revision der Wegleitung zur Prüfungsordnung wird definitiv für Abschlüsse derjenigen wirksam, die ab 1. Juli 2020 die Ausbildung beginnen. Das beschloss die QSK an ihrer 104. Sitzung vom 24. Juni 2020. Gleichzeitig erlaubt sie allen, die früher starteten und es selbst wünschen, bereits nach dem neuen Modulbausatz abzuschliessen. Wer jedoch sein Recht geltend macht, nach der bisher geltenden Wegleitung geprüft zu werden, muss den ersten Versuch der Abschlussprüfung bis 31. Dezember 2024 gemacht haben. Wer dann nicht bestanden hat, erhält bis 31. Dezember 2026 die Gelegenheit für höchstens zwei Wiederholungen je Prüfungsteil. Danach ist definitiv kein Abschluss nach der alten Wegleitung mehr möglich.

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